- Die Kanzlei vertritt ausschließlich Versicherungsnehmer gegenüber ihrer Versicherung.
- Prüfung Ihrer Deckungsansprüche gegen den Versicherer:
außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Prüfung, ob und wieweit ein konkreter Haftungsfall oder möglicherweise haftungsrelevanter Vorgang die D&O-Versicherung betrifft und ob eine Versicherungsfallanzeige sinnvoll ist bzw. eine Inanspruchnahme des D&O-Versicherers Aussicht auf Erfolg hat (Zusammenspiel von Haftung und Deckung)
- Beratung und Begleitung im Schadenfall: Versicherungsfallanzeige, welche Auskünfte und Unterlagen werden dem Versicherer geschuldet, wie verhalte ich mich bei (Innenverhältnis-) Ansprüchen des Unternehmens?
- Rechtliche Beratung bei der Prüfung, Begründung und Abwehr von Schadenersatzansprüchengegen Manager und Aufsichtsorgane
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten zu Fragen der persönlichen Haftung und Strategien zur Haftungsvermeidung